Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

1.1. „Unternehmen“ bezieht sich auf Universal Language Solutions Ltd oder „ULS“ (eingetragene Adresse Provident House, Burrell Row, Beckenham, London BR3 1AT - Vereinigtes Königreich).

1.2. „Dienstleistungen“ sind Übersetzungs-, Dolmetsch- oder andere Dienstleistungen, die vom Unternehmen erbracht werden.

1.3. „Kunde“ ist die Partei, die das Unternehmen anweist, die Dienstleistungen zu erbringen.

2. Gebühren

2.1 Übersetzung

2.1.1. Das Unternehmen veranschlagt normalerweise Übersetzungsgebühren pro 1.000 Wörter/Zeichen des Ausgangstextes. Ist die Berechnung der Ausgangswortanzahl nicht möglich, berechnet das Unternehmen Gebühren pro 1.000 Wörter des Zieltextes oder eine Gebühr pro Einheit/Seite.

2.1.2. Vom Unternehmen erstellte Übersetzungen unterliegen einer Mindestgebühr, wenn der Text 400 Wörter oder weniger umfasst.

2.1.3. Wenn der Kunde die Beglaubigung eines Dokuments vor einem Anwalt oder Notar verlangt, erstellt das Unternehmen auf Anfrage ein Angebot für die Gebühren für diese Dienstleistungen.

2.2. Dolmetschen

2.2.1. Das Unternehmen stellt die Dienste eines Dolmetschers entweder für einen halben Tag als Minimum (3 Stunden oder weniger) oder für einen ganzen Tag (bis zu 7 Stunden von Tür zu Tür, einschließlich Anreise, Wartezeit und Anwesenheit) bereit.

2.2.2. Überschreitet ein Dolmetscheinsatz die Zeit, für die ein Dolmetscher gebucht wurde, berechnet das Unternehmen dem Auftraggeber für jede weitere Stunde ein zu vereinbarendes zusätzliches Honorar.

2.2.3. Für Dolmetscherdienste an Samstagen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. Für Dolmetscherdienste an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 50 % erhoben.

2.2.4. Anfallende Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln stellt das Unternehmen dem Kunden (gegen entsprechende Belege) in Rechnung. Falls ein Dolmetscher mit seinem eigenen Fahrzeug reist, werden die Reisekosten auf der Grundlage eines Kilometersatzes berechnet.

2.3. Untertitelung, Transkription und Voiceover-Dienste

2.3.1 Das Unternehmen erbringt die Dienstleistungen auf der Grundlage eines mit dem Kunden zu vereinbarenden Preises pro Wort oder Minute. Diese Preise richten sich nach Umfang, Sprachkombination und Komplexität des Projekts.

3. Zahlungen

3.1. Zahlungen sind vom Kunden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen ab Rechnungsdatum zu leisten. Einmalige Anfragen, Erstkunden und Privatpersonen, die beglaubigte Übersetzungsleistungen benötigen, werden in der Regel vor Leistungserbringung zur Zahlung aufgefordert.

3.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, nach Fälligkeit der Rechnung(en) für verspätete Zahlungen eine feste Gebühr in Höhe von 10 % des Rechnungswertes zu erheben. Auf den geänderten Rechnungsbetrag wird ein weiterer Zinssatz von 1 % über dem Basiszinssatz der Barclays Bank berechnet. Wenn der volle Rechnungsbetrag, einschließlich der Verzugsgebühr und der Zinsen, dreißig (30) Kalendertage nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung nicht auf unserem Konto eingegangen ist, wird die Schuld an Daniels Silverman Ltd. weitergegeben, um den vollen Sollbetrag in seinem Namen einzutreiben. Bitte beachten Sie, dass Daniels Silverman Ltd dem Kunden für diesen Dienst eine eigene Gebühr erhebt.

4. Stornierungen

4.1. Übersetzungen

4.1.1. Der Kunde kann einen Übersetzungsauftrag schriftlich stornieren, bevor der Übersetzer mit dem Auftrag beginnt, ohne dass ihm dafür Kosten entstehen. Wenn die Übersetzung oder damit zusammenhängende Arbeiten, wie z.B. File-Engineering, von der Firma in Auftrag gegeben wurden, sind die Gebühren in voller Höhe zu zahlen, es sei denn, eine vorherige Vereinbarung zwischen der Firma und dem Kunden sieht etwas anderes vor. Wenn Zahlungen für beglaubigte Übersetzungen im Voraus geleistet wurden, wird bei der Rückerstattung eine Verwaltungsgebühr erhoben, auch wenn die Übersetzung noch nicht begonnen wurde. Dies dient zur Deckung der Verwaltungskosten und des Projektmanagements.

4.1.2. Wenn der Kunde einen Übersetzungsauftrag storniert, nachdem der Übersetzer mit der Arbeit begonnen hat, berechnet das Unternehmen dem Kunden die Anzahl der bis zu diesem Zeitpunkt übersetzten Wörter (zum vereinbarten Tarif) sowie alle Kosten für die Erstellung von Dateien, die Verwaltung und/oder das Projektmanagement zu einem Stundensatz, wie er vom Unternehmen praktiziert wird. Wenn mehr als 50 % des Auftrags abgeschlossen sind, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den vollen Wert des Dienstleistungsangebots in Rechnung zu stellen.

4.2. Dolmetschen

4.2.1. Storniert der Kunde einen Dolmetscherauftrag innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung schriftlich, berechnet ULS 50 % des vereinbarten Honorars.

4.2.2. Wenn der Kunde einen Dolmetschereinsatz mit weniger als einer Woche Kündigungsfrist storniert, berechnet das Unternehmen dem Kunden die vollen Gebühren basierend auf der ursprünglichen Buchung.

4.3. Untertitelung, Transkription und Voiceover-Dienste

Wenn der Kunde einen Untertitelungs-, Transkriptions- oder Voiceover-Auftrag storniert, nachdem die Linguisten mit der Arbeit begonnen haben, berechnet das Unternehmen dem Kunden die Anzahl der bis zu diesem Zeitpunkt übersetzten Wörter oder Minuten (zum vereinbarten Tarif) sowie alle Kosten für die Dateientechnik, Verwaltung und/oder das Projektmanagement. Wenn mehr als 50 % des Auftrags abgeschlossen sind, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Wert des Dienstleistungsangebots in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

5. Pflichten

5.1. Das Unternehmen bemüht sich sicherzustellen, dass es dem Kunden einen entsprechend qualifizierten Übersetzer/Dolmetscher/Linguisten für die erforderlichen Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Sollte eine vom Unternehmen erbrachte Leistung nicht zur Zufriedenheit des Kunden ausfallen, wird das Unternehmen die Anfrage prüfen und, falls erforderlich, das übersetzte Material ohne zusätzliche Kosten für den Kunden überarbeiten/Korrektur lesen lassen. Alle Anfragen des Kunden hinsichtlich der Qualität müssen dem Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung der übersetzten Dokumente durch das Unternehmen mitgeteilt werden.

Dies gilt jedoch nicht für:

a) Präferenzänderungen; b) Sehr kleine Fehler wie minimale Tippfehler und Auslassungen, die den Sinn des übersetzten Textes nicht beeinträchtigen, es sei denn, der Kunde hat das Unternehmen mit dem Korrekturlesen beauftragt.

5.2. Der Kunde bemüht sich sicherzustellen, dass er/sie dem Unternehmen vollständige und genaue Informationen über die erforderlichen Dienstleistungen zur Verfügung stellt (z. B. Zweck, Zeit, Ort usw.).

5.3 Der Kunde bemüht sich sicherzustellen, dass er/sie eine angemessene Zeit für die Übersetzung und den Versand der Dokumente einräumt. Universal Language Solutions lehnt jede Verantwortung/Haftung für Verzögerungen bei bürokratischen Verfahren seitens des Kunden ab, wenn keine angemessene Zeit für die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen und deren Auslieferung eingeräumt wurde.

6. Vertraulichkeit

6.1. Sowohl das Unternehmen als auch der Kunde treffen angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass alle vertraulichen Informationen, ob mündlich oder schriftlich, vertraulich bleiben.

7. Gerichtsbarkeit

7.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kunden unterliegen den Gesetzen von England und Wales, werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt und unterliegen der Rechtsprechung der englischen Gerichte.

8. Abwerbeverbot

8.1. Während der Erbringung der Dienstleistungen oder für einen Zeitraum von zwölf Monaten danach darf der Kunde keine Übersetzer/Dolmetscher/Linguisten beauftragen, die mit der Erbringung der Dienstleistungen beschäftigt sind oder waren.